41.8.4.Nr.11
§ 1162c ABGB
§ 5 EFZG
1. Informiert ein in Deutschland auf einer Baustelle arbeitender überlassener Arbeiter die Ehegattin des Geschäftsführers, dass es ihm schlecht gehe, er nicht mehr arbeiten könne und übermittelt er die Krankenstandsbestätigung noch am Tag ihrer Ausstellung, ist für den Arbeitgeber ausreichend ersichtlich, dass der Arbeitnehmer krankheitsbedingt an seiner Arbeit verhindert ist.

