41.8.4.Nr.10
§ 82 lit. f GewO 1859
§ 863 ABGB
§ 914 ABGB
§ 1162c ABGB
§ 32 AngG
1. Trifft den Arbeitgeber an der Nichtkenntnis des (letztlichen) Rechtfertigungsgrunds - im Anlassfall eines Krankenstandes - kein oder ein zu vernachlässigendes geringes Verschulden und ist dem Arbeitnehmer die Nichtbekanntgabe des Hinderungsgrunds als schwerer Verstoß gegen die Mitteilungspflicht vorzuwerfen, weil er seinen Arbeitgeber hievon hätte leicht in Kenntnis setzen können, kann bei Entlassung die Verschuldensabwägung auch dazu führen, dass sich sein Mitverschulden einem Alleinverschulden nähert.

