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Anspruchseinschränkung - OGH 17.9.1998, 8 ObA 116/98m

1. LfgJuni 2000

41.8.4.Nr.1

§ 32 AngG
§ 1162c ABGB

1. Wurde ein Mitverschuldenseinwand in ausreichender Form erhoben, hat gemäß § 32 AngG, wenn beide Teile ein Verschulden an der vorzeitigen Lösung des Dienstverhältnisses trifft, der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe Ersatz gebührt.

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