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Wesentliche Interessenbeeinträchtigung Höhere Arbeitszeit? Ehegatteneinkommen? Verbleibendes hohes Gesamteinkommen? - OGH 16.12.2022, 8 ObA 71/22g

69. LfgJuni 2023

41.8.1.Nr.14

§ 105 Abs. 3 Z 2 ArbVG
§ 106 Abs. 2 ArbVG

1. Die erfolgreiche Anfechtung einer Entlassung wegen Sozialwidrigkeit bedarf des Nachweises, dass wesentliche Interessen des Arbeitnehmers beeinträchtigt sind.

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