41.8.1.Nr.1
§ 106 Abs. 1 und 2 ArbVG
1. Der Gefahr der Umgehung des allgemeinen Kündigungsschutzes durch unbegründete Entlassungen ist wirksam durch § 106 ArbVG vorgebeugt.
41.8.1.Nr.1
§ 106 Abs. 1 und 2 ArbVG
1. Der Gefahr der Umgehung des allgemeinen Kündigungsschutzes durch unbegründete Entlassungen ist wirksam durch § 106 ArbVG vorgebeugt.
