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Anspruchsbegründung - Kritikgespräch: Beweislast und Beurteilung - OGH 6.6.2005, 9 ObA 44/05v

16. LfgOktober 2005

41.7.4.Nr.6

§ 1162c ABGB
§ 32 AngG
§ 502 Abs. 1 ZPO

1. Die Mitverschuldensregel des § 1162c ABGB ist bei berechtigter vorzeitiger Auflösung dann anwendbar, wenn beide Teile ein Verschulden trifft, das so schwerwiegend ist, dass auf beiden Seiten jeweils ein Austritts- bzw. ein Entlassungsgrund verwirklicht wird, und zwar unabhängig davon, ob der Erklärende Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ist.

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