41.7.4.Nr.2
§ 84 GewO 1859
§ 1162c ABGB
1. § 1162c ABGB hat auch auf die der Gewerbeordnung unterliegenden Arbeitsverhältnisse Anwendung zu finden.
41.7.4.Nr.2
§ 84 GewO 1859
§ 1162c ABGB
1. § 1162c ABGB hat auch auf die der Gewerbeordnung unterliegenden Arbeitsverhältnisse Anwendung zu finden.
