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Fachliche Unfähigkeit - Überforderte Sekretärin in Anwaltskanzlei mit 6 Juristen - Ständiger Fehlerkontrollbedarf? - OGH 28.6.2017, 9 ObA 67/17v

52. LfgOktober 2017

41.3.2.Nr.1

§ 27 Z 2 AngG

1. Dienstunfähigkeit liegt nur dann vor, wenn sich aus dem Verhalten des Angestellten zeigt, dass er die ihm aufgetragene angemessene Arbeitsleistung deshalb nicht bewältigen kann, weil er die körperlichen oder geistigen Voraussetzungen hierzu nicht erfüllt.

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