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Gesundheitliche Unfähigkeit: Dauernde, gesamter Arbeitsmarkt Schwerwiegende neuropsychiatrische Störungen - OGH 27.9.2023, 9 ObA 61/23w

71. LfgFebruar 2024

41.3.1.Nr.10

§ 27 Z 2 AngG
§ 8 Abs. 4 lit. b BEinstG

1. Ist einem Arbeitnehmer aufgrund seiner schwerwiegenden neuropsychiatrischen Störungen die Ausübung einer regelmäßigen Erwerbstätigkeit, bezogen auf den gesamten Arbeitsmarkt nicht mehr möglich, so wenn sich auch kein noch so niedrig formuliertes Leistungskalkül erstellen lässt, mit einer Besserung keinesfalls zu rechnen ist und sich der Gesundheitszustand weiter verschlechtern wird,

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