41.2.6.Nr.14
§ 7 Abs 4 erster Fall AngG
§ 27 Z. 3 erster Fall AngG
§ 1 Abs. 4 Z. 1 GewO (idF BGBl I 2018/45)
1. Den Entlassungsgrund des § 27 Z 3 erster Fall AngG (Betreiben eines selbständigen kaufmännischen Unternehmens) verwirklicht noch nicht die bloße Gründung eines selbständigen kaufmännischen Unternehmens ohne Aufnahme des Geschäftsbetriebs.

