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Strafbare Sachbeschädigung (Eintreten Garderobentür) Auffallendes unbeherrschtes Verhalten eines Flugbegleiters - OGH 30.7.2015, 8 ObA 54/15x

47. LfgFebruar 2016

41.2.6.Nr.12

§ 27 Z. 1 dritter Fall, Z. 6 AngG

1. Vorsätzliche Sachbeschädigung (hier Eintreten einer Garderobentür), eine gemäß § 125 StGB gerichtlich strafbare Handlung, kann für sich allein hinreichenden Anlass zur Entlassung geben, zumal dann, wenn der Arbeitnehmer als Flugbegleiter in einem sensiblen Bereich beschäftigt war.

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