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Wegschieben, Bedrohen und Beschimpfen des Vorgesetzten - OGH 28.7.2010, 9 ObA 63/10w

31. LfgOktober 2010

41.2.5.Nr.17

§ 82 lit. f und g GewO 1859

1. Ob ein konkretes Verhalten den Tatbestand der Ehrenbeleidigung oder gefährlichen Drohung bzw. beharrlichen Pflichtverletzung erfüllt, kann naturgemäß nur nach den konkreten Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.

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