vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Nichtbenutzung eines neuen elektronischen Zeiterfassungssystems (38 Dienstjahre)? Oder zumindest dienstliche Vertrauensunwürdigkeit? - OGH 17.12.2020, 9 ObA 116/20d

63. LfgJuni 2021

41.2.4.Nr.58

§ 27 Z 4 zweiter Fall und Z 1 letzter Fall AngG

1. Eine beharrliche Dienstpflichtverletzung setzt grundsätzlich eine vorangegangene Ermahnung oder wiederholte Aufforderung zur Dienstleistung bzw. Befolgung der Anordnung voraus, es sei denn, es handelt sich um eine Dienstverletzung so schwerwiegender Art, die auf die Nachhaltigkeit dieser Willenshaltung mit Grund schließen lässt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!