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Sexhotline-Telefonate eines LKW-Lenkers - OGH 4.12.2002, 9 ObA 248/02i

9. LfgJuni 2003

41.2.4.Nr.20

§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859

1. Die einem Kraftfahrer erteilte Weisung, während seiner Dienstfahrten nicht mit Sexhotlines zu telefonieren, ist durch den Gegenstand der Dienstleistung gerechtfertigt und daher zu befolgen.

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