vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Sexhotline-Telefonate eines LKW-Lenkers - OGH 4.12.2002, 9 ObA 248/02i

9. LfgJuni 2003

41.2.4.Nr.20

§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859

1. Die einem Kraftfahrer erteilte Weisung, während seiner Dienstfahrten nicht mit Sexhotlines zu telefonieren, ist durch den Gegenstand der Dienstleistung gerechtfertigt und daher zu befolgen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!