41.2.4.Nr.11
§ 82 lit. f 2. Fall GewO 1859
§ 27 Z 4 2. Fall AngG
1. Weigert sich ein Arbeitnehmer trotz Ermahnung, die ihm aufgetragene, in den Rahmen seines Arbeitsvertrages fallende Arbeit zu verrichten (Tragen von Gipskartonplatten mit ca. 25 kg in eine Wohnung im 3. Stock), mit der Begründung, dass er davon Kreuzschmerzen bekommen könnte und in weiterer Folge einen Arzt aufsuchen wollte, und hatte er davor mehrfach angekündigt, durch Angabe von schwer diagnostizierbaren Krankheiten die Krankschreibung zu erreichen, um im Ergebnis eine Kündigung zu provozieren, muss er besondere Umstände anführen und beweisen, die seine Weigerung gerechtfertigt erscheinen lassen.

