41.2.4.Nr.5
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
§ 8 Abs. 4 BEinstG
1. Legt ein Kellner trotz wiederholter Ermahnungen mehrmals gegenüber Restaurantkunden ein Verhalten an den Tag, das vom Arbeitgeber in einem Hotel der gehobenen Klasse (Vier-Sterne-Hotel) nicht toleriert werden kann, begründet dies (auch bei einem begünstigten) Behinderten den Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung.

