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„Unhöflicher“, begünstigt behinderter Kellner - OGH 26.4.2000, 9 ObA 64/00b

2. LfgFebruar 2001

41.2.4.Nr.5

§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
§ 8 Abs. 4 BEinstG

1. Legt ein Kellner trotz wiederholter Ermahnungen mehrmals gegenüber Restaurantkunden ein Verhalten an den Tag, das vom Arbeitgeber in einem Hotel der gehobenen Klasse (Vier-Sterne-Hotel) nicht toleriert werden kann, begründet dies (auch bei einem begünstigten) Behinderten den Entlassungsgrund der beharrlichen Pflichtverletzung.

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