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Ungerechtfertigtes Fernbleiben: Verstoß gegen Weisung, zu erscheinen - Entlassung sittenwidrig? - OGH 26.8.2014, 9 ObA 83/14t

44. LfgFebruar 2015

41.2.3.Nr.20

§ 27 Z 4 AngG
§ 879 ABGB

1. Auch eine sittenwidrige Entlassung kann nur dann angenommen werden, wenn der Arbeitgeber von seinem Kündigungsrecht aus gänzlich unsachlichen und insbesondere aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes zu missbilligenden Motiven, etwa wegen des Religionsbekenntnisses oder der politischen Einstellung des Arbeitnehmers, Gebrauch macht.

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