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„Erhebliche Zeit“ Ausnahmsweises Nichtgenügen eines ganzen Tages - OGH 23.1.2003, 8 ObA 220/02i

9. LfgJuni 2003

41.2.3.Nr.10

§ 82 lit. f erster Fall GewO 1859
§ 27 Z 4 erster Fall AngG

1. Eintägiges Dienstversäumnis ist im allgemeinen, von besonders gelagerten Ausnahmefällen abgesehen, immer den Umständen nach erheblich und damit tatbestandsmäßig.

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