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(Flughafenbegleitung) - OGH 9.9.1999, 8 ObA 116/99p

1. LfgJuni 2000

41.2.3.Nr.3

§ 27 Z 4 AngG

1. Der Entlassungstatbestand gemäß § 27 Z 4 erster Fall AngG setzt nicht nur ein erhebliches und pflichtwidriges, sondern auch ein schuldhaftes, entweder vorsätzliches oder doch zumindest fahrlässiges Arbeitsversäumnis voraus, das eines rechtmäßigen Hinderungsgrundes entbehrt.

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