41.2.1.Nr.144
§ 27 Z. 1 letzter Fall AngG
§ 7 Abs 2 Z. 2 KollV A-Angestellte
1. Vertrauensunwürdigkeit liegt vor, wenn sich der Dienstnehmer eines Verhaltens schuldig macht, das ihn des Vertrauens des Dienstgebers unwürdig erscheinen lässt.
41.2.1.Nr.144
§ 27 Z. 1 letzter Fall AngG
§ 7 Abs 2 Z. 2 KollV A-Angestellte
1. Vertrauensunwürdigkeit liegt vor, wenn sich der Dienstnehmer eines Verhaltens schuldig macht, das ihn des Vertrauens des Dienstgebers unwürdig erscheinen lässt.
