41.2.1.Nr.131
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Für die Geltendmachung des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit bedarf es in der Regel keiner vorangegangenen Ermahnung oder Verwarnung.
41.2.1.Nr.131
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Für die Geltendmachung des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit bedarf es in der Regel keiner vorangegangenen Ermahnung oder Verwarnung.
