41.2.1.Nr.129
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Dienstliche Vertrauensunwürdigkeit liegt vor, wenn eine Kindergärtnerin bei einem Ausflug mit 15 bis 20 der ihr anvertrauten Kindergartenkinder zu einer Märchengrottenbahn zwar zwei stehen gebliebene Kinder wahrnimmt, die den Zug betrachten, aber ohne Reaktion mit der Gruppe weitergeht, obwohl sie sich als Betreuerin am Ende der Gruppe befand und müssen zwei weitere Begleitpersonen am Anfang und in der Mitte der Ausflugsgruppe eingreifen, um die Kinder wieder zur Gruppe zu holen, weil sie dies nicht tat.

