41.2.1.Nr.114
§ 27 Z.1 dritter Fall AngG
§ 31 Abs. 1 Z. 2 DO. B Ärzte Sozialversicherungsträger
1. Gemäß § 31 Abs. 1 DO.B kann ein Arzt, für den ein erhöhter Kündigungsschutz besteht, entlassen werden, wenn er sich einer besonders schweren Pflichtverletzung oder Handlung oder Unterlassung schuldig macht, die ihn des Vertrauens des Versicherungsträgers unwürdig erscheinen lässt (Z 2).

