41.2.1.Nr.113
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Bei der Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit kommt es vor allem darauf an, ob für den Dienstgeber nach vernünftigem kaufmännischem Ermessen gerechtfertigt zu befürchten ist, dass seine Belange durch den Angestellten gefährdet seien.

