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Reparaturen auf eigene Rechnung in Freizeit Abträgliches Nebengeschäft (Autowerkstatt)? Auch bei besonderen Umständen des Falls? - OGH 27.9.2016, 8 ObA 48/16s

50. LfgFebruar 2017

41.2.1.Nr.111

§ 82 lit. d und lit. e 2. Fall GewO 1859

1. Nach § 82 lit. e 2. Fall GewO 1859 stellt es einen Entlassungsgrund dar, wenn der Arbeitnehmer ohne Einwilligung des Gewerbeinhabers ein der Verwendung beim Gewerbe abträgliches Nebengeschäft betreibt.

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