vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Verwendung einer „Lugurkunde“ zur Erlangung einer Dienstregelung? - OGH 27.9.2016, 8 ObA 60/16f

50. LfgFebruar 2017

41.2.1.Nr.110

§ 42 Abs. 2 Z. 1, Z. 5 VBO 1995
§ 82 lit. f zweiter Fall GewO 1859
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG

1. Eine „Lugurkunde“ ist eine zu Beweiszwecken errichtete echte Urkunde mit bewusst unwahrem Inhalt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!