41.2.1.Nr.105
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
1. Beim Tatbestand der Vertrauensunwürdigkeit kommt es darauf an, ob für einen Arbeitgeber vom Standpunkt vernünftigen kaufmännischen Ermessens die gerechtfertigte Befürchtung bestand, dass seine Belange durch den Angestellten gefährdet seien, wobei nicht das subjektive Empfinden entscheidet, sondern ein objektiver Maßstab.

