41.2.1.Nr.74
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 10 BildschirmarbeitsVO
1. Verbringt ein Angestellter am Arbeitsplatz regelmäßig mindestens eineinhalb Stunden täglich mit privatem Internetsurfen und dem Download umfangreicher Film- und Musikdateien, ist die Beurteilung als Entlassungsgrund dienstlicher Vertrauensunwürdigkeit nicht zu beanstanden.

