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Arbeiter - Strafbare Ehrenkränkung gegenüber betriebsnahem Dritten? - OGH 28.7.2010, 9 ObA 58/10k

31. LfgOktober 2010

41.2.1.Nr.69

§ 82 lit. d GewO 1859
§ 115 StGB
§ 1 Z 3 Wr. LG zum Schutze der persönlichen Ehre und zur Regelung der Ehrenkränkung

1. Für den Entlassungsgrund nach § 82 lit. d GewO 1859 genügt die Strafbarkeit des Verhaltens nach den Normen des Verwaltungsrechts (8 ObA 218/99p).

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