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Diebstahl - Tauglichkeit, Diebstahls- und Entwendungsvorsatz Unverwertbares Obst und Gemüse? - OGH 9.7.2008, 9 ObA 73/08p

26. LfgFebruar 2009

41.2.1.Nr.58

§ 82 lit. d GewO 1859

1. Bei Obst und Gemüse, das wegen Unverwertbarkeit nur mehr zum (- nach Gewicht bemessenen -) kostenpflichtigen Abtransport bereitsteht, handelt es sich um - wirtschaftlich betrachtet - wertlose Objekte, die nicht (mehr) diebstahlstauglich sind.

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