41.2.1.Nr.52
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 57a KFG
1. Hat der Vorgesetzte aller technischen Mitarbeiter eines Autofahrerclubs eines Bundeslandes und österreichweit Schulungsverantwortliche für die § 57a-Kfz-Begutachtungen zwar die Fahrzeugüberprüfung inhaltlich korrekt durchgeführt, dies aber unter der Personalnummer eines Kollegen und an einem anderen als in der Urkunde ausgewiesenen Ort, begründet dies dienstliche Vertrauensunwürdigkeit.

