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Spaß-E-Mails an Kollegen? - OGH 23.6.2004, 9 ObA 75/04a

13. LfgOktober 2004

41.2.1.Nr.38

§ 27 Z 1 dritter Fall AngG

1. Privater E-Mail-Verkehr während der Dienstzeit ist im Hinblick auf die Beeinträchtigung der Interessen des Dienstgebers nicht anders als gelegentliche (kurze) Telefonate privaten Inhalts mit Arbeitskollegen zu beurteilen.

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