41.2.1.Nr.33
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 82 lit. d GewO 1859
§ 106 ArbVG
§ 502 Abs. 1 ZPO
1. Manipuliert ein Servicetechniker über einen Zeitraum von zwei Wochen täglich Arbeitsaufzeichnungen und Fahrtenbuch, wodurch er durchschnittlich eine Arbeitsstunde täglich zu Unrecht als Arbeitszeit verrechnete, und täuschte er durch unrichtige Führung des Fahrtenbuchs den Arbeitgeber, dass er entgegen den Dienstvorschriften den Firmen-PKW für Privatfahrten verwendete, stellen diese falschen Arbeitszeitaufzeichnungen gerade bei Außendienstmitarbeitern einen besonderen Vertrauensbruch dar, weil sie vom Arbeitgeber nur schwer überprüft werden können.

