41.2.1.Nr.21
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 1152 Abs. 2 ABGB
1. Bei Angestellten in leitender Stellung ist ein strengerer Maßstab hinsichtlich der Vertrauensunwürdigkeit anzulegen als bei Dienstnehmern mit untergeordneten Tätigkeiten.
41.2.1.Nr.21
§ 27 Z 1 dritter Fall AngG
§ 1152 Abs. 2 ABGB
1. Bei Angestellten in leitender Stellung ist ein strengerer Maßstab hinsichtlich der Vertrauensunwürdigkeit anzulegen als bei Dienstnehmern mit untergeordneten Tätigkeiten.
