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OGH 21.12.2000, 8 ObA 220/99g

3. LfgJuli 2001

41.1.3.Nr.1

§ 25 AngG
§ 27 Z 1 AngG
§ 867 ABGB

1. Führt der Arbeitgeber selbst Ermittlungen zur Klärung von Verdachtsmomenten, ist ihm ein Abwarten der Ergebnisse seiner Ermittlungen bis zur einwandfreien Klärung aller wesentlichen Umstände zuzubilligen.

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