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Detektivberichte - OGH 20.1.1999, 9 ObA 351/98b

1. LfgJuni 2000

41.1.2.Nr.1

§ 82 (alte) GewO 1859

1. Dem Arbeitgeber muss bei vorerst undurchsichtigem und zweifelhaftem Sachverhalt zugebilligt werden, sich vor dem Ausspruch der Entlassung Klarheit über deren Berechtigung zu verschaffen.

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