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Grundsätzliches: Rechercheobliegenheit ab wann? - Bekanntwerden in Schlussbesprechung Rechnungshof? - Zuwarten und hausinterne Recherchemöglichkeit? - OGH 3.8.2023, 8 ObA 40/23z

71. LfgFebruar 2024

41.1.1.Nr.28

§ 25 AngG
Art. 70, 71 K-LVG
§ 1 Abs. 2 K-LRHG
§ 14 Abs. 2 und 3 K-LRHG

1. Ein Beendigungsgrund gilt als bekannt geworden, sobald der Auflösungsberechtigte über alle Einzelheiten Bescheid weiß, die er für eine fundierte Entscheidung benötigt.

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