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Dauerverhalten - OGH 17.4.2002, 9 ObA 279/01x

7. LfgNovember 2002

41.1.1.Nr.6

§ 25 AngG
§ 27 Z 1 AngG

1. Wird ein pflichtwidriges Dauerverhalten vom Arbeitgeber mehr als zwei Jahre kommentarlos hingenommen, kann ein unzumutbarer Sachverhalt - im Anlassfall die Nichtbefolgung einer Weisung - nicht (mehr) vorliegen.

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