40.6.3.Nr.1
§ 1155 ABGB
§ 1162b ABGB
1. Bei § 1162b ABGB und § 1155 ABGB hat eine Anrechnung anderweitigen Entgelts nicht von Amts wegen zu erfolgen.
40.6.3.Nr.1
§ 1155 ABGB
§ 1162b ABGB
1. Bei § 1162b ABGB und § 1155 ABGB hat eine Anrechnung anderweitigen Entgelts nicht von Amts wegen zu erfolgen.
