40.5.7.Nr.12
§ 42 Abs. 2 Z. 1 Wiener VBO
1. Für die Beurteilung, ob dem Vertragsbediensteten eine grobe Verletzung von Dienstpflichten vorzuwerfen ist, sind die Umstände des Einzelfalls maßgebend.
40.5.7.Nr.12
§ 42 Abs. 2 Z. 1 Wiener VBO
1. Für die Beurteilung, ob dem Vertragsbediensteten eine grobe Verletzung von Dienstpflichten vorzuwerfen ist, sind die Umstände des Einzelfalls maßgebend.
