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Unklare Sach- und Beweislage, Dienstfreistellung zur Ermittlung, Entscheidungsfindung durch hierarchische Strukturen im öffentlichen Dienst - OGH 20.10.2022, 9 ObA 110/22z

68. LfgFebruar 2023

40.5.1.Nr.5

§ 32 Abs. 2 Z. 1 Wr. VBO 1995

1. Der Dienstgeber hat von seinem an wichtige Gründe gebundenen Kündigungsrecht bei sonstigem Verlust desselben unverzüglich nach Kenntnisnahme des rechtfertigenden Sachverhalts durch die für den Ausspruch der Kündigung zuständigen Organe Gebrauch zu machen.

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