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Undurchsichtiger Sachverhalt iZm Strafverfahren; Außenwirkung durch mediale Berichterstattung - OGH 29.3.2016, 8 ObA 14/16s

49. LfgOktober 2016

40.5.1.Nr.2

§ 130 Abs. 1, Abs. 2 Z. 6 Stmk L-DBR

1. Bei vorerst undurchsichtigem, zweifelhaftem Sachverhalt v.a. im Zusammenhang mit einem Strafverfahren muss dem Dienstgeber das Recht zugebilligt werden, bis zur einwandfreien Klarstellung aller wesentlichen Tatumstände in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht durch die zuständige Behörde mit der Entlassung (hier: Kündigung) zuzuwarten.

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