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Vertragsbedienstete von Gemeinden - OGH 23.1.2003, 8 ObA 224/02b

9. LfgJuni 2003

40.5.1.Nr.1

§ 37 nö GVBG

1. Nach ständiger Rsp muss der Arbeitgeber auch von seinem Kündigungsrecht bei sonstigem Verlust unverzüglich nach Kenntnis des Kündigungsgrundes Gebrauch machen.

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