40.4.2.Nr.5
§ 120 ArbVG
1. Die konkrete Bedeutung eines Zustimmungsurteils nach § 120 ArbVG liegt nur darin, dass das Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitglieds trotz seiner Rechtsstellung als Betriebsratsmitglied vom Arbeitgeber gekündigt oder durch Entlassung beendet werden kann.

