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Trotz rechtskräftiger behördlicher Zustimmung noch auf den VBG-Schutz stützbares Fortbestandsbegehren? - OGH 28.2.2017, 9 ObA 3/17g

51. LfgJuni 2017

40.3.5.Nr.6

§ 2 BEinstG
§ 6 BEinstG
§ 8 Abs. 2, 3, 4 lit c. und 5 BEinstG
§ 32 Abs. 1 und 2 VBG

1. Auch wenn im Zustimmungsverfahren nach § 8 Abs. 2 BEinstG ein gleichartiger Kündigungsgrund bereits von der Verwaltungsbehörde bejaht und der Zustimmung zur Kündigung zu Grunde gelegt wurde, hat das Arbeits- und Sozialgericht die Kündigungsgründe selbständig zu prüfen.

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