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Beharrliche Pflichtverletzung Unberechtigte Freizeit für Betriebsratstätigkeiten? - OGH 30.9.2025, 8 ObA 7/25z

77. LfgFebruar 2026

40.3.1.Nr.12

§ 116 ArbVG
§ 120 Abs. 1 ArbVG
§ 121 Z 3 ArbVG

1. Ein Mitglied des Betriebsrats darf bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Gerichts gekündigt oder entlassen werden.

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