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Ruhestandsversetzung aus betriebswirtschaftlichen Gründen? - OGH 7.6.2001, 9 ObA 94/01s

4. LfgNovember 2001

40.3.1.Nr.2

§ 121 Z 1 und 3 ArbVG

1. Die in einem KollV, einer Betriebsvereinbarung oder einem Einzelvertrag festgelegte einseitige Ruhestandsversetzung (Pensionierung) ist idR als Kündigung zu qualifizieren.

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