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OGH 22.10.2003, 9 ObA 82/03d

11. LfgFebruar 2004

40.2.4.Nr.2

§ 1162b ABGB
§ 8 Abs. 2 BEinstG

1. Für die beschränkte Kündbarkeit nach § 8 Abs. 2 BEinstG kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Kenntnis des Arbeitgebers von der bescheidmäßigen Feststellung der begünstigten Behinderteneigenschaft an, sondern nur darauf, dass diese - wenn auch allenfalls rückwirkend - im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bereits eingetreten war.

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