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Zeit- und Feststellungsanforderungen - OGH 8.9.2005, 8 ObA 45/05h

17. LfgFebruar 2006

40.2.3.Nr.6

§ 10 Abs. 2 zweiter Fall MSchG

1. Für den nachträglichen Einwand der Schwangerschaft im Sinne des § 10 Abs. 2 zweiter Fall MSchG steht nicht mehr schlechthin eine Frist von fünf Arbeitstagen offen.

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