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4-jährige Wartezeit und zu Beginn bereits ausgestellter Behindertenpass? - OGH 25.1.2023, 8 ObA 76/22t

69. LfgJuni 2023

40.1.5.Nr.9

§ 40 BBG
§ 41 Abs. 1 lit. a BBG
§ 45 Abs. 2 BBG
§ 2 Abs. 1 und 2 BEinstG
§ 8 Abs. 2 bis 4 u. 6 lit. b BEinstG
§ 14 Abs. 1 u. 2 BEinstG

1. Die Ausstellung eines Behindertenpasses fällt unter die Tatbestände des § 14 Abs. 1 BEinstG.

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